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19.01.2015

Allgemein

Wir informieren: Neues Genehmigungsverfahren für Umwandlung in Wohnungseigentum geplant

Eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein. So sehen es die aktuellen Regulierungspläne des Berliner Senats vor. Die sogenannte Umwandlungsverbotsverordnung soll das Genehmigungsverfahren künftig an bestimmte Auflagen knüpfen, die die Umwandlung in Wohnungseigentum in den Berliner Milieuschutz- und Erhaltungsgebieten erschwert. Die entsprechende Verordnung soll voraussichtlich zu März 2015 erlassen werden.

Kein generelles Verbot der Umwandlung in Wohnungseigentum absehbar

Die geplante Verordnung würde die Privatisierung von Wohnungen in bestimmten Berliner Quartieren betreffen. Auch wenn die Bezeichnung der geplanten Verordnung auf den ersten Blick ein generelles Verbot impliziert, wird es sich vielmehr um einen Genehmigungsvorbehalt gemäß §172 Abs. 1 S. 4 BauGB handeln.

Bisher brauchen Eigentümer in der Regel keine behördliche Genehmigung für die Umwandlung in Wohnungseigentum einholen. Lediglich im sozialen Wohnungsbau bedarf es einer Genehmigung.

Es ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Ankündigung des Senats zu einer großen Welle von Vorratsteilungen kommen wird. Dies wird zu einer nicht unerheblich langen Bearbeitungszeit der Anträge zur Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung führen.

Ausnahmen vom Umwandlungsverbot

§172 Abs. 4 BauGB sieht bestimmte Ausnahmetatbestände vor. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung des Vorhandenseins der jeweiligen Voraussetzungen und begleiten den Aufteilungsprozess.

Wir stehen in ständigem Kontakt zu den großen Immobilienverbänden IVD und RDM sowie unseren Rechtsanwälten, die die Genehmigungskriterien und Ausnahmetatbestände beurteilen und gerne beratend zur Seite stehen können.

Wir freuen uns auf Sie.

Kontakt:
Tel.: 030 – 887 742 50
service@david-borck.de

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