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Glossar
Ein Immobilienkauf wirft viele Fragen auf.
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Eine Immobilie zu kaufen ist eine langfristige Investition in die Zukunft. Umso wichtiger ist es, sich auf diesen Schritt gut vorzubereiten. Aber wer weiß schon, was sich hinter Begriffen wie Grundschuldbestellung, Auflassungsvormerkung oder Instandhaltungsrücklage verbirgt? Wir von der David Borck Immobiliengesellschaft sind Experten auf unserem Gebiet – und verfügen über ein großes Netzwerk an Notaren, Gutachtern, Anwälten und Banken. Als vertrauenswürdige Partner lotsen wir Sie durch den komplexen Kaufprozess und sorgen dafür, dass sich Ihre Investition tatsächlich lohnt. Und wenn Sie sich vorab schon einmal über die wichtigsten immobilienwirtschaftlichen Fachbegriffe informieren wollen, liefert Ihnen unser Glossar eine wertvolle Orientierungshilfe.

GRUND­BUCH
Am zuständigen Amtsgericht existiert für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt. Es dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und erfasst dabei auch eventuelle Belastungen, etwa durch einen Hypothekenkredit oder eine Grundschuld.
AUFLASSUNGS­VORMERKUNG
Sie wird auf Käuferwunsch ins Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer vor Betrug, bis die Umschreibung auf seinen Namen endgültig vollzogen ist. So kann der Verkäufer die Immobilie nicht doppelt veräußern oder nachträglich belasten.
NOTAR
Jeder Immobilienkauf muss durch einen Notar beurkundet werden. In der Regel muss er sicherstellen, dass das Grundstück lastenfrei ist. Dafür bittet er eingetragene Gläubiger um Auskunft über offene Forderungen, die der Käufer dann begleichen kann.
NOTAR­ANDERKONTO
Das auf den Namen des Notars geführte Konto stellt sicher, dass die Kaufsumme sicher verwaltet wird. Der Käufer überweist zu einem festgelegten Zeitpunkt das Geld dorthin. Erst wenn alle Vertragsvereinbarungen erfüllt sind, wird es an den Verkäufer ausgezahlt.
GRUND­ERWERB­STEUER
Wird eine Immobilie verkauft, verdient der Fiskus mit. Der Käufer muss eine Art Umsatzsteuer zahlen, die Grunderwerbsteuer. Sie ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. In Berlin werden sechs Prozent des Kaufpreises fällig.
GRUNDSCHULD­BESTELLUNG
Für den Fall, dass ein Käufer ein Darlehen nicht zurückzahlen kann, verlangt die Bank als Sicherheit die Immobilie. Dann wird eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. So kann die Bank auf die Immobilie zugreifen, wenn der Eigentümer nicht pünktlich zahlt.
UN­BEDENKLICH­KEITS­BESCHEIN­IGUNG
Sie ist in der Veräußerungsanzeige enthalten, die der Notar ans Finanzamt schickt. Daraufhin stellt das Finanzamt dem Käufer die Grunderwerbssteuer in Rechnung. Erst wenn sie bezahlt wurde, ist die Eintragung ins Grundbuch ist möglich.
KAUFNEBEN­KOSTEN
Beim Immobilienkauf müssen die Nebenkosten einkalkuliert werden. Sie betragen in Berlin gut 15 Prozent des Kaufpreises. 1,5 bis 2 Prozent kosten der Notar und die Grundbuchgebühren und 6 Prozent die Grunderwerbssteuer. Zudem fallen meistens 3,57 Prozent Maklergebühren an.
NOTARIELLE BEURKUNDUNGS­FRIST
Seit Ende 2013 müssen Immobilien- Kaufverträge den Vertragspartnern spätestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. So hat der Käufer Zeit, den Vertragstext und den Zustand der Immobilie vor dem Erwerb gründlich zu prüfen.
EIGENBEDARFS­KÜNDIGUNG
Seit Oktober 2013 gilt für Berlin: Wird eine Wohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, darf zehn Jahre nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Frist beginnt mit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch.
MIETER­VORKAUFS­RECHT
Bestand ein Mietvertrag bereits vor einer Aufteilung in Wohneigentum, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Liegt bereits ein Kaufvertrag vor, hat der Mieter zwei Monate (bei Sozialwohnungen sechs Monate) Zeit zu entscheiden, ob er kaufen möchte.
INSTANDHALTUNGS­RÜCKLAGE
Sie wird von den Eigentümern monatlich bezahlt, um Reparaturen oder Modernisierungen zu finanzieren. Der Betrag richtet sich fast immer nach der Wohnfläche. Reicht die Rücklage nicht aus, wird unter Umständen eine Sonderumlage fällig.
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Anne-Reuter

Anne Reuter

TELEFON +49 (0)30 887 742 50

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