14.10.2020
Allgemein
Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen gestrichen!
Lange wurde innerhalb der Unionsfraktionen im Bundestag darüber gestritten: Bundesminister Horst Seehofer wollte mit dem Baulandmobilisierungsgesetz auch ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verankern. Dagegen liefen unter anderem der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak sowie die Immobilienwirtschaft Sturm.
Doch in dem Baulandmobilisierungsgesetz fehlt nun das Umwandlungsverbot, das es den Kommunen ermöglicht hätte, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Schaffung von Eigentumswohnungen im Bestand quasi zu versagen. Angesichts der Berliner Politik wäre eine sehr restriktive Auslegung der Ausnahmen in Berlin wahrscheinlich gewesen.
Als Argumente gegen das Umwandlungsverbot führten die Unionsexperten um Jan-Marco Luczak an, dass dies die Bildung von Eigentum erschwert hätte und damit Instrumenten wie dem Baukindergeld entgegengewirkt worden wäre. Im Gegenteil wünschen sich Luczak und seine Mitstreiter eine Vereinfachung der Eigentumsbildung und sind auch für neue Instrumente offen, etwa den viel diskutierten Rabatt auf die Grunderwerbsteuer für Ersterwerber.
Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl im kommenden Jahr sollten diese positiven Nachrichten allerdings mit Vorsicht betrachtet werden. Denn es ist wahrscheinlich, dass Grüne, SPD und Linke das Thema Umwandlungsverbot wieder aufgreifen.
Unsere Experten raten daher allen Eigentümern dazu, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Blick zu behalten. Gerne stehen wir Ihnen bei der Aufteilung in Wohneigentum mit unserem erfahrenen Team zur Seite und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre
David Borck Immobiliengesellschaft
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