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30.01.2020

Allgemein

Neue EU- Geldwäscherichtlinie für mehr Sicherheit beim Immobilienverkauf

Mit dem Beginn des neuen Jahres treten in Deutschland eine Reihe neuer Gesetze in Kraft. Auch für die Immobilienbranche gibt es neue Regelungen. Denn mit der ab Januar 2020 umzusetzenden fünften EU-Geldwäscherichtline soll der Kauf bzw. Verkauf von Immobilien für beide Vertragspartner sicherer und nachvollziehbarer werden. Aus diesem Grund beinhaltet das neue Gesetz sowohl Verbesserungen als auch Verschärfungen für die Verpflichteten. Es wird ihnen etwa auferlegt, die wirtschaftlich Berechtigten nicht nur festzustellen und zu identifizieren, sondern bei neuen Geschäften mittels Transparenzregister zu prüfen. Neu ist ebenfalls, dass auch Immobilienmakler, die Immobilien zur Miete vermitteln, allgemeine Sorgfaltspflichten einhalten müssen, wenn sich die monatliche Miete auf 10 000 Euro oder mehr beläuft. Bei Transaktionen mit politisch exponierten Personen galten bereits verstärkte Sorgfaltspflichten. Die einzelnen Mitgliedstaaten sind nun angehalten, bis Januar 2020 Listen vorzulegen, die den jeweiligen Status als politisch exponierte Person begründen.

Strengere Meldevorschriften für Banken, Notare und Immobilienmakler

Seit der Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung illegalen Rauschgifthandels“ im Jahre 1992 gilt Geldwäsche als Straftatbestand. Seitdem wurde das Gesetz immer wieder erweitert und erneuert. Bereits im Jahr 2006 wurde die EU-Geldtransferverordnung geschaffen, nach der bei einem Geldtransfer die Identität des Auftraggebers angegeben werden muss. Banken, Versicherungen, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Immobilienmakler müssen nun jede Transaktion oder individuelle Geschäftsbeziehung auf mögliche Geldwäsche noch strenger prüfen und bei Verdacht den Behörden melden.

Künftig müssen sich auch ausländische Gesellschaften im Transparenzregister eintragen lassen, wenn sie eine Immobilie in Deutschland erwerben möchten. Außerdem müssen die Eigentumsverhältnisse und die Kontrollstruktur des Vertragspartners bei geplanten Immobilientransaktionen geprüft und dokumentiert werden.

Was bedeutet das für Sie als Käufer bzw. Verkäufer?

Für die Kunden der David Borck Immobiliengesellschaft entsteht durch das neue Gesetz keinerlei Mehraufwand. Wir sowie unsere Partner übernehmen alle nötigen Dokumentprüfungen und Sorgfaltspflichten, wie z.B. die Feststellung der Identität des Käufers bzw. des Verkäufers, damit der Prozess bis hin zum Notartermin reibungslos verläuft. Übrigens gelten die Verpflichtungen bei allen Transaktionen, also sowohl bei Privatpersonen wie auch bei Unternehmen. Die dazu notwendigen Aufzeichnungen verwahren wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, für fünf Jahre, um auch eine nachträgliche Überprüfung zu ermöglichen. Zudem werden unsere Mitarbeiter durch interne Schulungen noch weiter sensibilisiert, um eventuelle Risikofaktoren bei Transaktionen oder bei den beteiligten Vertragspartnern möglichst bereits im Voraus zu erkennen.