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27.11.2019

Allgemein

Mietendeckel: Verkaufen statt deckeln?

Der Senat plant mit seinen „Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ einen schweren Eingriff in die Rechte der Vermieter. Zwar soll das im Volksmund „Mietendeckel“ genannte Gesetz nur für fünf Jahre temporär gelten – das sollten Mietpreisbremse und Soli aber auch. Gekoppelt ist diese Regelung an eine Mietentabelle, die Höchstmieten etwa am Kurfürstendamm im Gründerzeitaltbau von 7,19 Euro vorsieht, während die Wohnung aus dem Wiederaufbau etwa mit Blick auf den Gendarmenmarkt höchstens 6,82 Euro pro Quadratmeter kosten darf. Dass sich damit keine Rendite erzielen lässt, ist vom Senat beabsichtigt – doch ob sich mit dieser geringen Miete überhaupt die Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie decken lassen, ist äußerst fraglich, die vorgesehene Härtefallregelung zu beantragen, ist mühsam und zeitaufwändig, mit ungewissem Ausgang.

Unabhängig von der Diskussion, ob dieses Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, wirkt der Mietendeckel bereits – und zwar als Investitionsblocker. Zwar sind Neubauten vom Mietendeckel ausgenommen, doch irgendwann sind auch die heute gebauten Wohnungen nicht mehr neu und könnten in entsprechende Regelungen einbezogen werden. Außerdem werden Investitionen in den Bestand zurückgestellt, da die Frage der Miethöhe vollkommen unklar bleibt. Am schwersten wirkt jedoch der Vertrauensverlust in diesen Senat, der hunderttausende anständige Vermieter in die Ordnungswidrigkeit manövriert.

Was mache ich, wenn meine Eigentumswohnung frei wird?

Doch anstatt sich jetzt mit gedeckelten Mieten zu beschäftigen, bietet sich ein einfacher Ausweg: Die Eigentumswohnung wird nicht mehr vermietet, sondern verkauft. Wenn die vermietete Wohnung nun freigezogen wird, sollten Eigentümer sich gut überlegen, ob sie sich deckeln lassen oder ob nicht doch vielleicht der Verkauf der Eigentumswohnung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sein könnte. Denn durch die verminderten Mieteinahmen könnte sich eine Vermietung schnell nicht mehr rechnen. Auch bei Wohn- und Geschäftshäusern konnten wir bereits einen signifikanten Anstieg der Verkäufe in Berlin verzeichnen.

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Verkauf ist für mich keine Lösung – was kann ich tun?

Vermietern, für die der Verkauf der Wohnung keine Option ist, können wir nur empfehlen, sich umfassend juristisch beraten zu lassen, um gegen die Fallstricke des Mietendeckels gewappnet zu sein. Schließlich kann bei einem Verstoß gegen die Vorgaben des Gesetzes unter Umständen sogar ein Bußgeld drohen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich aktiv gegen das Vorhaben des Berliner Senats zur Wehr zu setzen und eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Als Ansprechpartnerin können wir hier Rechtsanwältin Nina Herbillon von der Kanzlei Nicklass & Herbillon, Am Borsigturm 53, 13507 Berlin empfehlen, die Anfragen gerne unter der Email-Adresse n.herbillon@nh-law.de entgegen nimmt.