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23.03.2020

Allgemein

Gesetzentwurf zum Umwandlungsverbot von Miet- zu Eigentumswohnungen

Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen könnte in Zukunft schwieriger werden. Denn Beobachtern zufolge arbeiten die zuständigen Ministerien an einem neuen Gesetzentwurf, der der Novelle des Baugesetzbuches beigefügt werden soll. Der neue Paragraf 22a ermöglicht die Ausweitung des bislang nur für spezielle Milieuschutzgebiete bestehenden Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen auf alle angespannten Wohnungsmärkte. Die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen soll künftig nur noch mit Genehmigung durch zuständige Behörden möglich sein. Ausnahmeregelungen bestehen etwa, wenn das Mehrfamilienhaus Teil eines Nachlasses einer Erbengemeinschaft ist oder wenn der Eigentümer seine Wohnung mehrheitlich an deren Mieter verkaufen will. Damit sollen Mieter vor der Verdrängung aus den Innenstädten geschützt werden, weil sie sich entweder nach einer Umwandlung die Miete nicht leisten können oder weil ihnen aufgrund von Eigenbedarf gekündigt wird. Allerdings gelten schon heute nach der Aufteilung die Mietverträge fort und an Eigenbedarfskündigungen werden ebenfalls hohe Hürden gestellt.

Kommt die Gesetzesänderung?

Noch allerdings ist der Gesetzesentwurf nicht final beschlossen und es gibt auch Gegenwind: So berichtet das Magazin Focus, dass sich in der CDU / CSU Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung regt. So sollen Abgeordnete in einem Brief an Bundesbauminister Seehofer schwerwiegende Bedenken äußern. Sie sehen in der Novelle einen ernsthaften Eingriff in die Eigentumsrechte. Seehofer selbst äußerte sich in einem Interview mit der Welt am Sonntag jedoch eindeutig für den neuen Paragraf. Allerdings sieht der Entwurf eine Gültigkeitsdauer für fünf Jahre vor. Es besteht also eine geringe Chance, dass das Gesetz – genauso wie die Mietpreisbremse – wieder abgeschafft werden könnte.

Wir sehen Handlungsbedarf

Wir empfehlen unseren Kunden allerdings, keine Zeit verstreichen zu lassen. Stattdessen sollten sich Eigentümer jetzt um eine Aufteilung ihrer Immobilien kümmern, bevor das Gesetz von der Politik beschlossen wird. Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und deren Verkauf. Unsere Immobilienexperten stehen Ihnen gerne von Anfang an zur Seite.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre David Borck Immobiliengesellschaft
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