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26.02.2020

Allgemein

Der Mietendeckel wird realisiert

„Rot-rot-grün hat eine historische Dummheit begangen“, so äußerte sich der Landesvorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner, in einem Statement auf der Website der Berliner CDU zur Verabschiedung des Mietendeckel-Gesetzes. Als Reaktion auf den von vielen Juristen als verfassungsrechtlich bedenklichen Mietendeckel wollen die Christdemokraten gemeinsam mit der FDP bis zum Sommer 2020 Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen. Das Gesetz enthalte Vorschriften, die in die Zuständigkeit des Bundes fielen, ist ein Argument. Zudem würde der Mietendeckel gegen die Eigentumsgarantie der Berliner Verfassung verstoßen. Für private Vermieter, die Geschäftsmodelle und Altersvorsorge auf ihren Wohnungen aufgebaut haben, könne der Mietendeckel im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten, da sie ihre Wohnungen nicht mehr rentabel vermieten können. Als Alternative bliebe nur der Verkauf, wodurch das Angebot an Mietwohnungen weiter sinke. Entsprechend sei der Deckel untauglich, den Grund der Wohnungsknappheit zu beheben: Nämlich den mangelnden Neubau. Rund 135.000 Wohnungen fehlen laut amtlicher Schätzung aber bereits jetzt schon.

Nach Ansicht der CDU und FDP, aber auch der Experten von IHK und Wohnungswirtschaft löse der Mietendeckel die Wohnungsnot nicht. Ganz im Gegenteil: Investoren und Projektentwickler werden abgeschreckt, der Markt ist verunsichert. Schließlich gibt es keine Garantie, dass der Mietendeckel nur auf fünf Jahre begrenzt bleibt und künftig nicht auch neugebaute Wohnungen miteinschließt. Im Moment sind Neubauten ab 2014, mietpreisgebundene Sozialwohnungen, Trägerwohnungen und Wohnungen in Wohnheimen vom Deckel ausgenommen. Demnach deckelt das Gesetz die Mieten zunächst bei rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt. „Schon jetzt fliehen Investoren aus der Stadt. Wenn der Neubau ausbleibt, steigt der Druck auf die Mieten weiter.“ argumentiert Wegner.

Und der Mietendeckel könnte noch ganz andere Folgen haben. Experten gehen davon aus, dass vielen Vermietern die Lust aufs Vermieten vergeht, sie ihre Wohnungen veräußern und damit ihre Altersvorsorge verlieren. Denn die einstige Kalkulation geht aufgrund der Zwangsreduktion der Mieten nun nicht mehr auf. Noch schlimmer trifft es Vermieter, die jüngst hohe Summen in ihr Eigentum investiert haben, und nun nur noch einen Euro Mieterhöhung dafür verlangen dürfen. Es wird daher damit zu rechnen sein, dass freiwerdende Wohnungen vielfach dem Mietmarkt entzogen und als Eigentumswohnungen verkauft werden. Andere private Anleger werden einfach selbst in ihre Wohnung einziehen oder sie an Verwandte oder Bekannte vergeben. Somit sind nicht nur Vermieter, sondern auch Wohnungssuchende in Berlin die Verlierer des Mietendeckels.

Auch das Handwerk wird unter dem neuen Gesetz leiden. Denn Eigentümer werden nun weniger Kapital in die Modernisierung und Sanierung ihrer Objekte investieren. Die Folgen: fehlende Aufträge und Einbußen, die vor allem kleine Betriebe schnell zu spüren bekommen. Folglich trägt der Mietendeckel gleichzeitig zum Verfall des Wohnbestandes bei. Erste Konsequenzen sind bereits spürbar: Viele Vermieter, darunter die Berliner Volksbank, halten ihre Sanierungsbudgets zurück. Laut Branchenumfrage erwägen 90 Prozent der Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, die Ausgaben für Sanierungen zu stoppen. Zeitgleich bedeutet der reduzierte Umsatz bei den Handwerkern, die im schlimmsten Fall auch Mitarbeiter entlassen müssen, weniger Steuereinnahmen.

Auf den ersten Blick scheint der Mietendeckel für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine perfekte Lösung zu bieten. Doch nach Analyse der Langzeitfolgen wird deutlich, dass es durch das neue Gesetz nur Verlierer zu geben scheint. Entsprechend groß ist die Hoffnung auf ein baldiges Urteil der Verfassungsgerichte.