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31.05.2021

Allgemein

CO2-Steuer wird verschärft – Was jetzt auf Mieter und Vermieter zukommt

Ende April hat das Bundesverfassungsgericht ein historisches Urteil gefällt und der Generationengerechtigkeit beim Kampf gegen den Klimawandel eine verfassungsrelevante Position zugebilligt. Der Gesetzgeber muss in der Folge bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser regeln. Als Reaktion auf das Urteil haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Umweltministerin Svenja Schulze bereits neue Eckpunkte für ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 vorgeschlagen. Dazu zählt auch die bereits beschlossene Regelung, dass Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar 2021 geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen sollen.

Die Mehrbelastung durch die neuen Regelungen kann beachtlich zu Buche schlagen: Bereits jetzt müssen alle Emittenten pro verursachter Tonne CO2 eine Steuer in Höhe von 25 Euro zahlen. In den kommenden Jahren soll der Preis stufenweise erhöht werden, sodass er im Jahr 2025 bei 55 Euro liegt und später ganz vom Markt bestimmt wird.

Auch bei den Mietern macht sich das neue Gesetz im Geldbeutel bemerkbar: Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung in einem nicht sanierten Mehrfamilienhaus mit Ölheizung zahlen Mieter durch das neue Gesetz im Durchschnitt etwa 125 Euro mehr pro Jahr. Für Bewohner einer gleich großen Wohnung in einem modern sanierten Haus mit Fernwärme steigen die Kosten nur um rund 25 Euro.

Derzeit ist noch unklar, wie die Beteiligung der Vermieter und Eigentümer im Detail aussehen wird. Diskutiert werden Modelle, in denen Vermieter von schlecht renovierten Gebäuden einen höheren Anteil der Kosten übernehmen müssen, als es bei besser renovierten Objekten der Fall ist. Experten kritisieren aber bereits, dass Eigentümer und Investoren nicht für den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch der Mieter aufkommen sollten. Die Mieter wiederum können nur wenig beeinflussen, ob die Wohnungen nun mit Öl oder Gas beheizt und gut saniert sind. Zahlreiche Verbände haben daher schon mit Verfassungsklagen gedroht.

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen wie gehabt in die EEG-Umlage fließen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen. Für alle Verbraucher bedeutet das eine kleine Entlastung, denn die EEG-Umlage sank im Januar von 6,76 auf 6,4 Cent /kWh. Doch bisher reicht das nicht aus, um die Mehrkosten der neuen Steuer auszugleichen. Und auch das von der Bundesregierung zum Jahreswechsel um 15 Euro pro Monat erhöhte Wohngeld ist nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Denn lediglich 1,3 Prozent der deutschen Haushalte profitieren davon.

Diese Beispiele zeigen, dass noch viel Arbeit nötig ist, um alle Ungereimtheiten der neuen Steuer aus dem Weg zu räumen. Mit der alleinigen Erhöhung des CO2-Preises und der Umlage der Kosten auf die Vermieter ist es keineswegs getan. Um verbraucherfreundlich und vor allem im Sinne der Klimaziele zu wirken, kommt es vor allem auf die Ausgestaltung im Detail an. Hier muss die Politik gute Lösungen finden, die sowohl für Mieter als auch Vermieter tragbar sind und den Vermietern nicht einseitig unkontrollierbare Lasten auferlegt.

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