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07.05.2021

Allgemein

Bundestag beschließt Baulandmobilisierungsgesetz

Der Bundestag hat den neuen Gesetzesentwurf zur Baulandmobilisierung verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet kein direktes Umwandlungsverbot, soll allerdings die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Denn besonders in den Großstädten hat im letzten Jahr die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stark zugenommen. Durch das neue Gesetz können die einzelnen Bundesländer künftig für maximal fünf Jahre Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen, in denen es dann eine Genehmigung für die Umwandlung braucht. Es gibt aber auch Ausnahmen: Diese greifen, wenn die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden. Außerdem soll es eine Sonderregelung für Kleineigentümer geben, um deren Rentenvorsorge zu schützen. Die Länder dürfen die Spanne für die Sonderregelungen allerdings beliebig auf drei bis 15 Wohnungen festsetzen und damit das Gesetz entweder stärken oder abschwächen.

Ebenfalls im Baulandmobilisierungsgesetz verankert – die Erleichterung des Baugebots sowie das Vorkaufsrecht der Kommunen.

So haben die Kommunen in unbeplanten Innenstadtbereichen künftig mehr Einfluss und können bspw. festlegen, dass ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss. Außerdem soll den Kommunen mehr Zeit eingeräumt werden, ein Haus oder ein Grundstück zu kaufen, um hier selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei legt künftig nicht mehr der Verkäufer den Kaufpreis fest, sondern unabhängige Gutachter, die den Verkehrswert ermitteln. Zusätzlich soll es Kommunen erleichtert werden, Bauland am Ortsrand oder außerhalb der Städte auszuweisen, um eine dichtere Wohnbebauung zu ermöglichen.

Was bedeutet das Gesetz zur Baulandmobilisierung für Immobilieneigentümer?

Welche Auswirkungen wird die Neuerung auf den Wohnungsmarkt haben?

Für diese und ähnliche Fragen zum neuen Gesetz oder zur Umwandlung Ihrer Immobilien stehen Ihnen unsere Experten beratend zur Seite.

Ihre

David Borck Immobiliengesellschaft

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