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15.04.2021

Allgemein

Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt

Am 30. Januar 2020 wurde die Einführung des Mietendeckels in Berlin beschlossen, am 23.2.2020 trat er in Kraft. Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Laut Gericht fallen die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Da der Bund bereits im Jahr 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hat, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm und sei folglich keine Ländersache. Der Mietendeckel verstoße damit gegen das Grundgesetz. Der Klage von CDU/CSU und FDP wurde stattgegeben: das Land Berlin habe seine Kompetenzen überschritten.

Das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz zur Mietenregelung war bundesweit einmalig und zunächst bis 2025 befristet. Rund 1,5 Millionen Berliner Wohnungsmieten wurden am 23. Februar 2020 eingefroren – und zwar auf dem Stand vom Juni 2019. Betroffen waren rund 340.000 Mieterhaushalte in der Hauptstadt. Das umstrittene Gesetz hatte für viel Unsicherheit auf dem Berliner Wohnungsmarkt gesorgt.

Bei Fragen rund um den Berliner Mietendeckel oder Ihre Immobilie stehen Ihnen unsere Experten beratend zur Seite.

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