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30.04.2019

Allgemein

Immobilienerbschaft

Vererben oder Verschenken?

Über Erbschaften redet niemand gerne! Wer denkt schon freiwillig an das eigene Ende oder an den Tod eines Nahestehenden? Und doch ist es wichtig, sich zu Lebzeiten mit dem Thema zu beschäftigen, damit Wertgüter, Kunst und Erbstücke der Familie erhalten bleiben. Etwa 97 Milliarden Euro umfassten alle steuerlich registrierten Erbschaften und Schenkungen im Jahre 2017, immerhin 47 % Wertanteil machten dabei Immobilien aus. Grund dafür ist auch die enorme Entwicklung der Immobilienpreise vor allem in Großstädten. In etwa der Hälfte der Fälle sind es Einfamilienhäuser, die vererbt werden, gefolgt von Zweifamilienhäusern, die ein Viertel der vererbten Immobilien darstellen. Durchschnittlich besteht eine Erbschaft aus einem Vermögen von 305.000 Euro. Daher sollte gut überlegt werden, was mit dem hart erarbeiteten Vermögen passiert.

Selbst einziehen?

Wer heute erbt, ist im Durchschnitt 50 bis 60 Jahre alt. Da sind die Wohnverhältnisse längst klar und wenn die Kinder aus dem Haus sind, steht der Sinn eher nach Verkleinerung oder nach einer altersgerechten Wohnung. Neben der aufzubringenden Erbschaftsteuer müssen nicht selten auch noch Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an der ererbten Immobilie durchgeführt werden, um diese zeitgemäß auszustatten. Dies zusammengefasst bedeutet nicht nur viel Arbeit, sondern auch einen hohen finanziellen Aufwand. Im Zweifelsfall können die Kosten über eine Hypothek auf das Ererbte refinanziert werden, doch dann werden Zins und Tilgung fällig und das einstmals abbezahlte Haus kostet erneut monatlich Geld.

Verkaufen oder vermieten?

Bei einer Erbschaft kann es daher durchaus sinnvoll sein, das ererbte Objekt zu vermieten oder sich sogar davon zu trennen und das Geld, das nach Abzug der Erbschaftsteuer und des Immobilienverkaufs übrig ist, in eine pflegeleichtere Immobilie zu stecken – z.B. eine Eigentumswohnung oder ein Mikroapartment. Solche Objekte verursachen i.d.R. deutlich weniger Unterhaltungsaufwand als etwa Einfamilienhäuser, zudem lassen sich die Kosten vorab besser kalkulieren. Um eine Orientierung geben zu können, werten unsere Experten die Immobilienobjekte kostenfrei und unverbindlich nach den aktuellen Marktgegebenheiten ein und stehen den Erben auch bei einem Verkauf mit einer fundierten, individuellen Beratung zur Seite.

Wertnutzung

Wer ein größeres Immobilienvermögen erbt und nicht über entsprechend große Liquidität verfügt, muss sich zumeist entscheiden, ob die fällige Erbschaftsteuer über einen Immobilienkredit oder über den Verkauf von Teilen der Erbschaft gedeckt werden kann. Um die Werte möglichst gut zu nutzen, bietet sich etwa im Falle eines ererbten Mehrfamilienhauses die Aufteilung in Eigentumswohnungen an. Unsere Vertriebsexperten begleiten diese Aufteilung von A bis Z und können anschließend auf Wunsch einzelne Wohnungen veräußern. Durch die Aufteilung steigt meist der Wert der Immobilie, da einzelne Wohnungen rentabler und schneller veräußert werden können als größere Pakete. Im Idealfall verkauft der Eigentümer weniger als die Hälfte und behält so langfristig in der Wohnungseigentumsgemeinschaft die Mehrheit.

Absicherung zu Lebzeiten

Noch eleganter, als auf den Erbfall zu warten, ist das Verschenken noch zu Lebzeiten. Denn es ist durchaus sinnvoll, das Vermögen im Laufe des Lebens zu ordnen und etwa die Immobiliengewinne der vergangenen Jahre durch Verkäufe oder Schenkungen abzusichern. Zudem lassen sich so Steuern sparen, weil der Freibetrag alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden kann. Eine weitere Alternative sehen unsere Experten im Modell der Immobilienrente: Dabei können die Bewohner in ihrem Haus bleiben und eine regelmäßige Rentenzahlung des neuen Eigentümers erhalten. Wer die Einmalzahlung wählt, hinterlässt dann auch den Erben ein kleines Vermögen und kann dennoch in den eigenen vier Wänden alt werden. Ob nun mit der Immobilienrente oder durch den Verkauf der ererbten Immobilie: Durch die Verwertung ersparen sich die Erben viel Aufwand und können aus den liquiden Mitteln ganz einfach ihre Steuern zahlen. Und der Rest wird angelegt – in Immobilien zum Beispiel.

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